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Eignungsnachweis durch Eigenerklärung - vereinfachte Eignungsprüfung zwischen Anspruch und Wirklichkeit11Als Basis für den vorliegenden Beitrag diente die Masterthesis der Autorin mit dem Titel „Unternehmensbezogene Auswahlentscheidungen im Vergabeverfahren“ (2011), die von Univ.Prof. Dr. Michael Holoubek und Ass.Prof. Dr. Claudia Fuchs, Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien, betreut wurde.

FachbeitragJulia KolarRPA 2012, 189 Heft 4 v. 1.8.2012

Mit Abgabe des Angebotes bzw des Teilnahmeantrages im Vergabeverfahren müssen die Bieter auch ihre Eignung nachweisen. Wie sie die vom Auftraggeber geforderten Nachweise erbringen, bleibt dabei im Wesentlichen ihnen überlassen. Die Bieter können die Nachweise entweder gemeinsam mit ihrem Angebot bzw ihrem Teilnahmeantrag vorlegen, ihre Eignung durch die Eintragung in einem Verzeichnis (zB ANKÖ) nachweisen oder eine Eigenerklärung vorlegen. Vor allem das - jüngste - Modell der Eigenerklärung wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. Im folgenden Beitrag sollen die vergaberechtlichen Einsatzbedingungen der genannten Methoden des Eignungsnachweises erläutert und insbesondere die Eigenerklärung vor dem Hintergrund ihrer Ansprüche an Vereinfachung und Kostenminimierung näher beleuchtet werden.

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