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VKS Wien: Wechsel in der Zusammensetzung einer Vergabejury ist nicht jedenfalls unzulässig

JudikaturRaimund MadlRPA 2012, 171 Heft 3 v. 1.6.2012

BVergG 2006 § 19 Abs 1, BVergG 2006 § 122, BVergG 2006 § 128, WVRG 2007 § 26 Abs 1

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