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Ersatz der Pauschalgebühren nur im beantragten Ausmaß

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2012/23RPA 2012, 46 Heft 1 v. 1.2.2012

BVA, 13.10.2011, N/0082-BVA/08/2011-56

BVergG § 319

Ob der Antragsbindung beim Pauschalgebührenersatz waren jedoch trotz Entrichtung von insgesamt 2626,50 Euro an das BVA lediglich 2.490,00 Euro an Pauschalgebührenersatz aufzuerlegen.

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