BVergG § 12, BVergG § 13, BVergG § 30, TVergNG § 17, BVergG § 334, Art 2d RMRL
Bei der Beurteilung, ob ein einheitliches Vergabevorhaben vorliegt, sind das Fachgebiet, ein sachlicher und örtlicher Zusammenhang, ein gemeinsamer Zweck und eine gemeinsame Planung heranzuziehen.