Neuigkeiten aus Brüssel
• Kooperation zwischen öffentlichen Einrichtungen (öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit)
Das EU-Vergaberecht gilt im Allgemeinen gleichermaßen für die Auftragsvergabe an öffentliche und private Auftragnehmer. Statt einer Auftragsvergabe an einen externen Auftragnehmer können öffentliche Stellen jedoch entscheiden, ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben mit ihren eigenen Mitteln und in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen zu erfüllen. Diese Form der Zusammenarbeit fällt unter gewissen Voraussetzungen nicht unter das EU-Vergaberecht.