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Keine Manuduktionspflicht bei eindeutigem Antrag

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2011/87RPA 2011, 298 Heft 5 v. 1.10.2011

VwGH, 22.06.2011, 2007/04/0080

Wr LVergRG 2003 § 17

Bedenkt man überdies, dass der gegenständliche Antrag von einem Rechtsanwalt verfasst wurde, von dem anzunehmen ist, er kenne die Bedeutung des Antragsbegehrens, dann kann der belangten Behörde fallbezogen nicht entgegengetreten werden, wenn sie keine weiteren Ermittlungen hinsichtlich des Antragsbegehrens angestellt und davon ausgegangen ist, der Antrag auf Nichtigerklärung richte sich ausschließlich gegen die Ausscheidung.

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