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Keine Verbesserung eines verfehlten Begehrens

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2011/85RPA 2011, 297 Heft 5 v. 1.10.2011

VwGH, 22.06.2011, 2007/04/0080

AVG 1991 § 13 Abs 3, Wr LVergRG 2003 § 17 Abs 1 Z 7

Was das zweite Argument betrifft, so ist der Beschwerdeführerin zu entgegnen, dass ihr Antrag auf Nichtigerklärung [Anm der Ausscheidensentscheidung], wie eingangs dargestellt, sehr wohl ein Begehren im Sinne des § 17 Abs. 1 Z. 7 Wiener Vergaberechtsgesetz 2003 enthielt, sodass diesbezüglich ein verbesserungsfähiger Mangel nicht vorlag. Unzulänglichkeiten des Anbringens, die nicht die Vollständigkeit, sondern vielmehr seine

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