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BVA: Verstoß gegen das Koalitionsverbot des ZTG ist ein Ausscheidensgrund

JudikaturGabriele KondertRPA 2011, 262 Heft 5 v. 1.10.2011

BVergG 2006 § 129, BVergG 2006 § 320 Abs 1, ZTG § 21 Abs 3, GewO 1994 § 99

Ziviltechniker sind im Rahmen ihrer Fachgebiete zu keiner ausführenden Tätigkeit berechtigt (§ 4 Abs 4 ZTG). Die Bildung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zwischen Ziviltechnikern und Gewerbetreibenden ist nur zulässig, wenn letztere zu ausführenden Tätigkeiten nicht berechtigt sind („Koalitionsverbot“, § 21 Abs 3 ZTG).

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