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Wirkung einer Entscheidung der Europäischen Kommission

JudikaturRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2011/11RPA 2011, 223 Heft 4 v. 1.9.2011

EuGH, 14.04.2011, Rs C-327/09 Mensch und Natur

Art 288 Abs 4 AEUV

25. Gemäß Art. 249 Abs. 4 EG ist „die Entscheidung ... in allen ihren Teilen für diejenigen verbindlich, die sie bezeichnet“. Diese Bestimmung ist zu Art. 288 Abs. 4 AEUV geworden, wonach „Beschlüsse ... in allen ihren Teilen verbindlich [sind]. Sind sie an bestimmte Adressaten gerichtet, so sind sie nur für diese verbindlich.“

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