BVergG 2006 § 23 Abs 1, BVergG 2006 § 118 Abs 5
Die freie Beweiswürdigung der Behörde unterliegt nur hinsichtlich ihrer Schlüssigkeit der nachprüfenden Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof. Hingegen ist von diesem nicht zu prüfen, ob die Beweiswürdigung im Einzelfall zu einem richtigen Ergebnis geführt hat.