BVA, 02.02.2011, N/0008-BVA/08/2011-EV13
BvergG 2009 § 329 Abs 4
Dass dem über den stattgebenden Teil hinausgehenden Sicherungsbegehren auf ein Zuschlagsverbot bis zur Entscheidung des Bundesvergabeamtes über die Nichtigkeit in der Hauptsache keine Folge gegeben wurde, gründet sich darauf, dass ein Nachprüfungsverfahren zB auch durch Zurückziehung des Nichtigerklärungsantrags beendet werden kann, ohne dass jemals eine bescheidmäßige Entscheidung über den Nachprüfungsantrag des BVA ergehen würde.