vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine aktuelle Betroffenheit durch lediglich eine Bestrafung nach § 28b Abs 2 Satz 2 AuslBG

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2011/2RPA 2011, 52 Heft 1 v. 1.2.2011

VfGH, 08.10.2010, G 243/09

AuslBG § 28b Abs 2 Satz 2, BVergG 2006 § 72, BVergG 2006 § 73

Wie die Bundesregierung in ihrer Äußerung zutreffend ausführt, vermag die antragstellende Gesellschaft mit ihrem Vorbringen keine aktuelle Betroffenheit in rechtlich geschützten Interessen darzutun: Nach Löschung der über den ehemaligen Geschäftsführer der antragstellenden Gesellschaft verhängten Verwaltungsstrafe aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen scheint in dieser dem Antragsvorbringen zu Folge nunmehr lediglich eine - der antragstellenden Gesellschaft zuzurechnende - Bestrafung auf. Gemäß § 28b Abs 2 Satz 2 AuslBG ist die erste registrierte rechtskräftige

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!