VwGH, 22.04.2010, 2008/04/0077
BVergG 2006 § 70 Abs 1, BVergG 2006 § 70 Abs 2
Jedes gemäß § 70 Abs 1 BVergG 2006 vorgegebene Eignungskriterium kann es einzelnen Unternehmern erschweren, ein Angebot zu legen. Die damit bewirkte Wettbewerbsbeschränkung ist am allgemeinen Sachlichkeitsgebot zu messen; sie muss einer anerkannten Zielsetzung dienen und zu dieser in einer vernünftigen Relation stehen. Die Mindestanforderungen müssen daher dem Auftragsgegenstand angemessen sein (vgl Mayr in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, Kommentar zum BVergG 2006, Rz 17 ff zu § 70, mwN).