In einem jüngst ergangenen Urteil wirft das zivile Höchstgericht1 interessante Fragestellungen an der Schnittfläche zwischen Vergabe-, Beihilfen- und Lauterkeitsrecht auf. Der folgende Beitrag erörtert die Konsequenzen eines Verstoßes im Vergabeverfahren im Fokus der durch die UWG-Novelle 20072 neu geschaffenen Wettbewerbsbedingungen, insbesondere als unlautere Geschäftspraktik aus lauterkeits- (3.) und vergaberechtlicher (4.) Perspektive. Ein kurzer Praxistipp rundet das Ergebnis ab.