SA GA Pedro Cruz Villalón, 01.06.2010, C-570/08 Symvoulio Apochetefseon Lefkosias
Art. 1 Abs 1 RL 89/665/EWG , Art 1 Abs 3 RL 89/665/EWG
31. Meiner Ansicht nach ist eine Aktivlegitimation des öffentlichen Auftraggebers zur gerichtlichen Anfechtung des Rechtsakts, mit dem die verwaltungsbehördliche Nachprüfungsstelle seine Entscheidung aufgehoben hat, in der Richtlinie 89/665 nicht vorgesehen und kann aus ihr auch nicht abgeleitet werden.