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Berichtigung des Angebots

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2010/17RPA 2010, 169 Heft 3 v. 1.6.2010

VwGH, 25.03.2010, 2005/04/0144

BVergG 2002 § 94 Abs 4

Die belangte Behörde hat im angefochtenen Bescheid eine missverständliche Formulierung der die Baustellengemeinkosten betreffenden Positionen in den Ausschreibungsunterlagen mit Blick auf die im Einzelnen wiedergegebene, einen Teil dieser Position bildende Art der Verrechnung dieser Kosten nach dem Grad der Erbringung der Leistung und die Prozentangaben, die sich auf die gesamte Baudauer beziehen, verneint. Diese Ansicht ist nicht als unschlüssig zu erkennen. Die Beschwerdeführerin hätte daher, um den Ausschreibungsbedingungen gerecht zu werden, diese Position mit einer Gesamtpauschale für den gesamten Zeitraum anbieten müssen. Eine Berichtigung des Angebotes der Beschwerdeführerin durch „Hochrechnen“ der monatlichen Pauschale auf die geforderten 17 Monate wäre - entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin - nicht schlechthin, sondern nur unter den Voraussetzungen des § 94 Abs. 4 BVergG zulässig (vgl. dazu den hg. Beschluss vom 27. Juni 2007, Zl. 2005/04/0111). Ein derartiger Rechenfehler lag aber im Beschwerdefall unstrittig nicht vor.

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