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BVA: „Wechselhaftes Verhalten“ des Auftraggebers führte zur verspäteten Anfechtung der Zuschlagsentscheidung

JudikaturMichael EtlingerRPA 2010, 145 Heft 3 v. 1.6.2010

BVergG 2006 § 12 Abs 1, BVergG 2006 § 80 Abs 1, BVergG 2006 § 321 Abs 1, AVG 1991 § 71 Abs 1 Z 1

Die Lieferung von „Tarnschminke“ ist nicht unter die im Anhang VI BVergG genannten Waren zu subsumieren.

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