EuGH, 28.01.2010, C-17/09 Kommission/Deutschland
Art 226 EGV, Art 1 Abs 1 RL 89/665/EWG , Art 2 Abs 6 RL 89/665/EWG
19. Zum zweiten Einwand der Bundesrepublik Deutschland ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Kommission bei der Wahrnehmung der ihr in Art. 226 EG eingeräumten Zuständigkeiten kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zufällt, die Ausführung des EG-Vertrags und der auf seiner Grundlage von den Organen erlassenen Vorschriften durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (Urteil vom 4. April 1974, Kommission/Frankreich, 167/73, Slg. 1974, 359, Randnr. 15).