Mit dem BGBl I 2010/15 wurde eine weitere Novelle des Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG) verlautbart, welche seit 5.3.2010 in Kraft getreten ist. Die Novelle bringt vor allem in folgenden Bereichen Änderungen:
Änderungen im RechtsschutzregimeFörderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge