SA GA Verica Trstenjak, 04.06.2009, Rs C-536/07 Kommission/Deutschland
76. Diese Frage nach der Einordnung einer Messegesellschaft unter den öffentlichen Auftraggeberbegriff der Vergaberichtlinien kann im Prinzip nur als Einzelfallentscheidung und unter Berücksichtigung aller konkreten Umstände beantwortet werden. Hinsichtlich der Kölnmesse GmbH ist allerdings festzustellen, dass die Akte mehrere Elemente enthält, die die Möglichkeit ihrer Subsumtion unter den öffentlichen Auftraggeberbegriff im Sinne von Art. 1 Buchst. b. der Richtlinie 93/37 im Prinzip zu eröffnen scheinen.