vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BVA: VERMENGUNG ZWISCHEN GELADENEM UND NICHT OFFENEM WETTBEWERB UNZULÄSSIG

JudikaturCHRISTIAN FINKRPA 2009, 197 Heft 4 v. 1.4.2009

BVergG 2006 § 19 Abs 1, BVergG 2006 § 26, BVergG 2006 § 46, BVergG 2006 § 153

Die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze sind bei der Durchführung von Wettbewerben zu beachten.

Das BVergG enthält im Hinblick auf den Kreis der Verfahrensteilnehmer einen abschließenden Katalog der Wettbewerbsarten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte