Referenzen werden in Ausschreibungen nicht nur im Rahmen der Eignungs- und Auswahlkriterien abgefragt. Viele öffentliche Auftraggeber ziehen Referenzen auch als Zuschlagskriterien heran, um auf dieser Grundlage das vermeintlich beste Angebot zu ermitteln. Diese vor allem bei Dienstleistungen häufig anzutreffende Vorgehensweise steht - gelinde gesagt - in einem Spannungsverhältnis zur jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der scheinbar eindeutigen Rechtslage zum Trotz wird sowohl in der Praxis als auch in der vergaberechtlichen Literatur und Rechtsprechung teilweise immer noch darauf beharrt, dass Referenzen zumindest in Ausnahmefällen als Zuschlagskriterien verwertet werden dürfen.