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EUROPÄISCHE KOMMISSION: FREISTELLUNG DER ÖSTERREICHISCHEN STROMERZEUGUNG VOM VERGABERECHT

JudikaturCHRISTIAN F. SCHNEIDER , FLORIAN NEUMAYRRPA 2008, 238 Heft 4 v. 1.8.2008

BVergG 2006 § 179, Art 30 SektorenRL

In einem Verfahren nach Art 30 SektorenRL hat die Kommission entschieden, dass die Sektoren RL nicht länger „für Aufträge, die die Auftraggeber in die Lage versetzen sollen, in Österreich Strom zu erzeugen“ gilt.

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