BVergG 2006 § 179, Art 30 SektorenRL
In einem Verfahren nach Art 30 SektorenRL hat die Kommission entschieden, dass die Sektoren RL nicht länger „für Aufträge, die die Auftraggeber in die Lage versetzen sollen, in Österreich Strom zu erzeugen“ gilt.
BVergG 2006 § 179, Art 30 SektorenRL
In einem Verfahren nach Art 30 SektorenRL hat die Kommission entschieden, dass die Sektoren RL nicht länger „für Aufträge, die die Auftraggeber in die Lage versetzen sollen, in Österreich Strom zu erzeugen“ gilt.