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BVA: MANGELNDE ANTRAGLEGITIMATIONS BEI ERFÜLLUNG EINES AUSSCHEIDENSGRUNDES

JudikaturROBERT ERTLRPA 2008, 150 Heft 3 v. 1.6.2008

BVergG § 269, AVG § 39, AVG § 59, ABGB § 914, ABGB § 915

Ein Nachprüfungsantrag eines Bieters, dessen Angebot ausgeschieden wurde, ist mangels Antragslegitimation zurückzuweisen.

Bei einem unvollständigen Angebot liegt ebenso wie beim Fehlen einer Gesamtanlagenverfügbarkeitsgarantie ein nicht verbesserungsfähiger Mangel vor und das Angebot ist somit auszuscheiden.

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