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NICHTIGERKLÄRUNG DER ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG WEGEN VERGABERECHTSWIDRIGER ANGEBOTSPRÜFUNG

JudikaturJULIA STIEFELMEYERRPA 2008, 95 Heft 2 v. 1.4.2008

BVergG 2002 § 21 Abs 1, BVergG 2002 § 30 Abs 2, BVergG 2002 § 98 Z 9

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Beteiligung einer ARGE am Vergabeverfahren die österreichischen und europäischen kartellrechtlichen Vorschriften zu beachten.

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