VfGH, 08.10.2007, G 47/07
B-VG Art 140
Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem schon erwähnten Erk VfSlg 17.783/2006 die Wortfolge „und 175 Abs 1“ in § 177 Abs 1 sowie die Wortfolge „Bauaufträge ... 2500 €“ in der fünftletzten Zeile des Anhanges X des BVergG 2002 als verfassungswidrig sowie die Wortfolge „Bauaufträge ... 2500 €“ in der fünftletzten Zeile des § 1 der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes als gesetzwidrig erkannt.