EuGH, 04.10.2007, Rs C-492/06 Consorzio Elisoccorso San Rafaele/Elilombarda Srl ua
Art 1 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der durch die Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge geänderten Fassung muss in dem Sinn ausgelegt werden, dass sie nicht einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der ein einzelnes Mitglied einer Bietergemeinschaft ohne eigenständige Rechtspersönlichkeit in einem Vergabeverfahren, in dem es nicht für den Zuschlag vorgesehen ist, in eigenem Namen einen Rechtsbehelf gegen die Zuschlagsentscheidung erheben darf.