Das neue Jahr hat auch im Vergaberecht einige Neuerungen gebracht. Mit 1.1.2008 ist die BVergG-Novelle 2007 in Kraft getreten. Diese bringt zwar für die Praxis nur wenige relevante Neuerungen, zwingt aber den im Vergaberecht Tätigen, sich erneut mit neuen gesetzlichen Bestimmungen auseinanderzusetzen. Ab 1.1.2008 gelten im Übrigen auch neue Schwellenwerte. Die Details sind in den Kurznachrichten (Seite 268) ersichtlich.