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Begründung der Zuschlagsentscheidung als Ausfluss der Transparenz

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2007/26RPA 2007, 200 Heft 4 v. 1.9.2007

BVA, 09.05.2007, N/0029-BVA/06/2007-112

BVergG 2006 § 19 Abs 1, BVergG 2006 § 130 Abs 2, BVergG 2006 § 325 Abs 1

Selbige ratio ist aber nach Auffassung des erkennenden Senats vorerst, dass die Begründung der Zuschlagsentscheidung Ausfluss der Transparenz des Vergabeverfahrens ist, wobei der Transparenzgrundsatz nach dem EuGH zB in der Rs C-19/00 SIAC, Rdnr 41 aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz abzuleiten ist.

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