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BVA: WIEDEREINSETZUNGSANTRAG BEI VERSÄUMUNG DER NACHPRÜFUNGSFRIST WEGEN BEKANNTGABE EINER UNRICHTIGEN STILLHALTEFRIST ZULÄSSIG

JudikaturROBERT ERTLRPA 2007, 188 Heft 4 v. 1.9.2007

BVergG 2006 § 235, BVergG 2006 § 269, BVergG 2006 § 272, BVergG 2006 § 273, BVergG 2006 § 321, AVG § 61 Abs 3, AVG § 71

Bei den Fristen zur Stellung von Nachprüfungsanträgen handelt es sich um verfahrensrechtliche Fristen; eine Wiedereinsetzung in diese Fristen ist daher grundsätzlich möglich.

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