BVergG 2002 § 105, BVergG 2006 § 345 Abs 2 Z 6, StVergNaPrG 2003 § 3 Abs 4
Die Nichtigerklärung eines Widerrufes kann bei einem nach BVergG 2002 durchgeführten Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich erfolgen. Dies ergibt sich aus der unmittelbaren Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Diesbezüglich entgegenstehende nationale Vorschriften sind außer Acht zu lassen.