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IN-HOUSE-VERGABE - EIN VERGABERECHTLICHER DAUERBRENNER

FachbeitragMICHAEL BREITENFELD , ROBERT ERTLRPA 2007, 110 Heft 3 v. 1.7.2007

1. Einleitung

Ein Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers ist dann als ein öffentlicher Auftrag im Sinne des BVergG 2006 zu qualifizieren, wenn ein Beschaffungsvorgang über einen entgeltlichen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag vorliegt und kein ausdrücklich geregelter Ausnahmetatbestand für den konkreten Beschaffungsvorgang erfüllt ist.

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