Am 1. Februar 2006 ist das Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006), BGBl I Nr 17/2006, in Kraft getreten. Diese Totalrevision war in erster Linie durch die Verpflichtung zur Umsetzung der EG-Vergaberichtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG veranlasst. Nunmehr liegt nach nur einem Jahr ein Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das BVergG 2006 geändert wird, auf dem Tisch (siehe unter www.bundeskanzleramt.at/vergaberecht ). Als ein wesentlicher, die Novelle auslösender Faktor ist die Rechtsprechung des VfGH zu den Gebührenregelungen und zur Anfechtbarkeit des Widerrufs hervorzuheben. Darüber hinaus wurden zahlreiche (sprachliche) Anpassungen an die Richtlinien vorgenommen und legistische Versehen bereinigt. Erste Anregungen der Europäischen Kommission zum BVergG 2006 dürften dagegen nur bedingt Eingang gefunden haben.