Seit dem Inkrafttreten des BVergG 2006 ist gerade erst ein Jahr vergangen und bereits jetzt sind wir mit der ersten Novelle dazu konfrontiert. Das zeigt einmal mehr, dass das Vergaberecht ständig in Bewegung ist. Kristina Hofer berichtet in ihrem Fachbeitrag „Bundesvergabegesetz-Novelle 2007: Ein Streifzug“ über den Inhalt der wesentlichen Änderungen. (Mit-)Ursache für die Novelle war die Rechtsprechung des VfGH zu den Gebührenregelungen und zur Anfechtbarkeit des Widerrufs. Darüber hinaus wurden jedoch auch einige legistische Versehen bereinigt. Neben den geplanten Änderungen zeigt Hofer allerdings auch auf, in welchen Bereichen durchaus noch ein Klarstellungsbedarf besteht und was zweckmäßigerweise bei der Novelle berücksichtigt werden sollte.