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VOGEWOSI ist kein öffentlicher Auftraggeber

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2006/26RPA 2006, 314 Heft 6 v. 1.12.2006

UVS Vlbg, 16.08.2006, 314-008/06

BVergG 2006 § 3 Abs 1 Z 2 a

Bei der Vogewosi (Vorarlberger gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH) handelt es sich schon deshalb nicht um einen „öffentlichen“ Auftraggeber, weil die Voraussetzungen des § 3 Abs 1 Z 2 lit a BVergG 2006 nicht vorliegen. Zwar erfüllt die Vogewosi im Allgemeininteresse liegende Aufgaben, diese Aufgaben sind aber „nicht gewerblicher Art“.

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