BVergG 2006 § 2 Z 12, BVergG 2006 § 2 Z 36, BVergG 2006 § 320 Abs 1 Z 2
Bewerbergemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Unternehmern, die sich an einem Vergabeverfahren beteiligen wollen und dies durch einen Teilnahmeantrag oder eine Anforderung bzw das Abrufen von Ausschreibungsunterlagen bekundet haben.