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BVA: NACHPRÜFUNGSANTRAG EINER BEWERBERGEMEINSCHAFT, DIE KEIN ANGEBOT GELEGT HAT

JudikaturHUBERT REISNERRPA 2006, 252 Heft 5 v. 1.11.2006

BVergG 2006 § 2 Z 12, BVergG 2006 § 2 Z 36, BVergG 2006 § 320 Abs 1 Z 2

Bewerbergemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Unternehmern, die sich an einem Vergabeverfahren beteiligen wollen und dies durch einen Teilnahmeantrag oder eine Anforderung bzw das Abrufen von Ausschreibungsunterlagen bekundet haben.

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