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VFGH: WIDERRUF IM UNTERSCHWELLENBEREICH NACH DEM WVRG MITTELS NACHPRÜFUNGSANTRAG NICHT BEKÄMPFBAR

JudikaturASTRID EDLINGERRPA 2006, 242 Heft 5 v. 1.11.2006

WVRG Rechtsmittelrichtlinie § 11, WVRG Rechtsmittelrichtlinie § 13

Die Frage der Anfechtbarkeit einer Auftraggeberentscheidung im Unterschwellenbereich ist nicht von den allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen erfasst. Für die Zuständigkeit der Vergabekontrollbehörden im Unterschwellenbereich ist daher aus dem Gemeinschaftsrecht nichts abzuleiten.

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