WVRG Rechtsmittelrichtlinie § 11, WVRG Rechtsmittelrichtlinie § 13
Die Frage der Anfechtbarkeit einer Auftraggeberentscheidung im Unterschwellenbereich ist nicht von den allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen erfasst. Für die Zuständigkeit der Vergabekontrollbehörden im Unterschwellenbereich ist daher aus dem Gemeinschaftsrecht nichts abzuleiten.