In einem Individualantrag gem Art 140 B-VG werden gegen die §§ 97 Abs 2 und 99 Abs 2 des Bundesvergabegesetzes 2006 verschiedene Verfassungswidrigkeiten geltend gemacht (G 174/06). Im Einzelnen geht es um folgende Verfassungsfragen:
Verfassungswidrige Verweisung;