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VERFASSUNGSRECHTLICHE MISZELLEN ZUM BUNDESVERGABEG 2006*)*)Die Ausführungen beruhen auf einem Rechtsgutachten des Verfassers.

FachbeitragHEINZ MAYERRPA 2006, 230 Heft 5 v. 1.11.2006

I. Allgemeines

In einem Individualantrag gem Art 140 B-VG werden gegen die §§ 97 Abs 2 und 99 Abs 2 des Bundesvergabegesetzes 2006 verschiedene Verfassungswidrigkeiten geltend gemacht (G 174/06). Im Einzelnen geht es um folgende Verfassungsfragen:

Verfassungswidrige Verweisung;

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