BVergG 2002 § 21 Abs 1, BVergG 2002 § 22 Abs 2, BVergG 2002 § 22 Abs 3, BVergG 2006 § 320 Abs 1, BVergG 2006 § 345 Abs 2, ABGB § 886, SigG § 4 Abs 1
Mangelt es einem Teilnahmeantrag an der grundsätzlichen Eignung, für eine Bewerberauswahl in Betracht gezogen zu werden, so ist die Antragslegitimation im Hinblick auf die Anfechtung der Nicht-Zulassung zur Teilnahme zu verneinen.