Die In-House-Vergabe kommt auch im Jahr 2006 (noch) nicht zur Ruhe; die verfahrensfreie Auftragsvergabe wird mit diesem Urteil des EuGH neuerlich in den Mittelpunkt des wirtschaftsrechtlichen Interesses gerückt. Das vorliegende Urteil in der Rs Carbotermo fügt sich in eine Kette von Entscheidungen des EuGH zur Zulässigkeit von In-House-Vergaben und stellt damit einen weiteren Baustein im Mosaik der Voraussetzungen für verfahrens freie Vergaben dar. Mit einer Reihe von relativ restriktiven Urteilen des EuGH, die den Anwendungsbereich der In-House-Vergabe erheblich einschränkten, wurden zwar viele rechtliche Lücken und Unklarheiten beseitigt und einige Zulässigkeitskriterien für diese Form der Auftragsvergabe festgelegt - dennoch blieben noch einige Fragen hinsichtlich der detaillierten Ausgestaltung der Voraussetzungen für die In-House-Vergabe offen.