VfGH, 26.09.2005, B 1330/04
RMRL Art 1 Abs 1, RMRL Art 2 Abs 2
Die Entscheidung des Auftraggebers, die Ausschreibung zu widerrufen, muss in einem Nachprüfungsverfahren überprüft und gegebenenfalls aufgehoben werden können.
VfGH, 26.09.2005, B 1330/04
RMRL Art 1 Abs 1, RMRL Art 2 Abs 2
Die Entscheidung des Auftraggebers, die Ausschreibung zu widerrufen, muss in einem Nachprüfungsverfahren überprüft und gegebenenfalls aufgehoben werden können.