BVergG 2002 § 177, BVergG 2002 § 181, GebührenVO § 1, Art 139, Art 140, 144 BVG
Der Verfassungsgerichtshof prüft von Amts wegen die Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Pauschalgebühr, € 2.500,-, für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamts bei der Vergabe von Bauaufträgen im Unterschwellenbereich.