WLVergG § 99 Abs 1 Z 2, WLVergG 1995 § 109 Abs 2
Kosten im Zusammenhang mit dem Nichtigerklärungsverfahren zu einer vergaberechtswidrigen Ausschreibung sind als materiell-rechtliche Schadenersatzforderung (selbständig) einklagbar.
WLVergG § 99 Abs 1 Z 2, WLVergG 1995 § 109 Abs 2
Kosten im Zusammenhang mit dem Nichtigerklärungsverfahren zu einer vergaberechtswidrigen Ausschreibung sind als materiell-rechtliche Schadenersatzforderung (selbständig) einklagbar.