Mit 1.2.2006 ist das neue Bundesvergabegesetz (BVergG 2006) in Kraft getreten1). Ende Jänner wurde es insofern noch spannend, als die erforderlichen Zustimmungserklärungen der Bundesländer nur sehr spärlich „eingetrudelt“ sind. Aus Rechtsanwendersicht ist ärgerlich, dass es faktisch keinerlei Zeitraum zwischen der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und dem Inkrafttreten gibt. Eine kleine „Milderung“ gibt es, als ein Teil der Bestimmungen erst mit 1.1.2007 in Kraft treten wird.