Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes hat - gemäß Art 14 Abs 4 B-VG unter Mitwirkung der Länder - einen Entwurf für eine Neuerlassung des Bundesvergabegesetzes (Bundesvergabegesetz 2006) ausgearbeitet. Dieser Entwurf mit insgesamt 363 Paragraphen, XIX Anhängen, dh ca 500 Seiten Text, hat die österreichische Vergabe-Community während des wohlverdienten Sommerurlaubes unterhalten. Die zahlreichen Stellungnahmen, die über das BKA auf http://www.bundeskanzleramt.at/vergaberecht abrufbar sind, zeigen, dass die Auftragsvergabe - und ihre gesetzlichen Rahmenbedingungen - die Gemüter der Vergabespezialisten bewegen.