1. Allgemeines
Generell stellt sich im Sektorenvergaberecht die Frage, was geschehen soll, wenn ein bisher durch staatliche Monopolstrukturen geprägter Wirtschaftsbereich ein bestimmtes finales Stadium der Liberalisierung erreicht hat, so dass davon auszugehen ist, dass Auftragsvergaben von sich aus nach durch den freien Wettbewerb bestimmten Kriterien erfolgen werden und somit das Vergaberecht vom Schutzinstrument zum bloßen bürokratischen Hemmschuh für alle Beteiligten, Auftraggeber wie Bieter, wird.