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BVA: ZWINGENDER WIDERRUF BEI ÜBERSCHREITEN DER KOSTENSCHÄTZUNG UM 44,6 %

JudikaturMICHAEL ETLINGERRPA 2005, 238 Heft 4 v. 1.9.2005

BVergG 2002 § 21 Abs 1, BVergG 2002 § 98 Z 8, BVergG 2002 § 105 Abs 1, BVergG 2002 § 163 Abs 1, GewO 1994 § 32 Abs 5

Im Sinne des Kriteriums der materiellen Verbesserung der Wettbewerbsstellung, stellt das Fehlen der Darstellung der notwendigen Entsorgungswege einen unbehebbaren Mangel dar.

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